Finanzierung
Wir sind Partner aller Pflegekassen und Sozialleistungsträger und können direkt mit diesen abrechnen.
Gerne informieren wir Sie über die aktuellen Kosten und über mögliche Finanzierungen (Pflegekasse, Sozialamt etc.).
Der Tagessatz setzt sich aus einem Eigenanteil und einem Anteil der Pflegekasse zusammen.
Leistungen Pflegekassen
Monatliche Leistungen für Tages- und Nachtpflege von der Pflegekasse | |
Pflegegrad 1* | (131,00 €) |
Pflegegrad 2 | 721,00 € |
Pflegegrad 3 | 1357,00 € |
Pflegegrad 4 | 1685,00 € |
Pflegegrad 5 | 2085,00 € |
Seit dem 1. Januar 2015 können die Leistungen der Tages- und Nachtpflege neben der ambulanten Pflegesachleistung /dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
* für Pflegegrad 1 stehen nur die monatlichen Entlastungsleistungen von 131,- € zur Verfügung.
Monatliche Entlastungsleistungen für alle Pflegegrade: |
131,00 € |
Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Allen Versicherten mit begutachtenden Pflegegrad stehen jährlich 1685,- € für eine professionelle Ersatzpflege (Verhinderungspflege) zur Verfügung. Außerdem können bis zu 50 % des Leistungsbeitrages für Kurzzeitpflege (bis zu 927,- €) zusätzlich für Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Der Anspruch für eine stationäre Kurzzeitpflege beträgt 1854,- € im Jahr. Die Leistungen für Verhinderungspflege können zu 100 % auf die Kurzzeitpflege angerechnet werden, sodass ein maximal Budget von 3539,- € zur Verfügung steht.